UMGANG MIT ERSTEN
KRANKHEITSSYMPTOMEN
Grundsätzlich muss nicht jedes Kind mit Husten, Fieber,
Bauchschmerzen, etc. am ersten Tag der Beschwerden einem Arzt vorgestellt werden. Die meisten dieser Symptome gehören zu harmlosen Erkrankungen, die unsere Kinder so durchlaufen werden, wie wir als Kinder ebenso. Und sie werden wieder gesund ohne größere medizinische Behandlungsnotwendigkeiten, allein durch gute Pflege, Ruhe und Einsatz verfügbarer Hausmittel, gelegentlich unterstützt durch Schmerz- und/oder Fiebermedikamente. (Wir beraten diesbezüglich eigentlich bei annähernd jedem Besuch, wo dies möglich ist.)
Die meisten dieser hierfür, gelegentlich nötigen Medikamente sind ohne Rezept erhältlich und bedürfen deshalb auch keiner ärztlichen Verordnung.
Wenn es aus finanziellen Gründen nötig ist, können sie selbstverständlich ein Rezept für Schmerz- u. Fieber-Medikamente über unser Rezeptformular vorbestellen.
Das entlastet unsere Sprechstunde und die Kosten für die Kostenträger und ihren Zeitaufwand.
Im Übrigen dürfen wir Ärzte, nur Medikamente, sowie Heil- und Hilfsmittel verordnen, welche einer medizinisch-therapeutischen Notwendigkeit unterliegen und nicht dem, was wünschenswert ist.
Das bezieht sich ebenso auf die Verordnung von Privatrezepte über die Behandlung durch Osteopathen. Auch hierzu gibt es den Anspruch, dass dieser Verordnung eine medizinische Notwendigkeit zugrunde liegen muss und keine „Wunschverordnung“ darstellt. Eine „Wunschbehandlung“ ist jederzeit möglich, aber eben ohne eine Verordnung.